1 Geltungsbereich
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen der Ugra, Lerchenfeldstrasse 3, CH-9014 St.Gallen, UID-Nr. CHE-112.243.515, nachfolgend Ugra genannt.
1.2 Mit der bestätigten Bestellung gelten diese allgemeinen Geschäfts-bedingungen als vom Besteller akzeptiert.
2 Angebot und Vertragsschluss
2.1 Die Darstellung der Dienstleistungen stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern ein Angebot zur Bestellung dar.
2.2 Durch Zustellung einer schriftlichen Bestellung oder durch Anklicken des Buttons (Bestellen) gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung aller auf der Offerte bzw. Bestellseite aufgelisteten Produkte ab.
2.3 Unmittelbar nach Erhalt der Bestellung bestätigt Ugra die Bestellung per E-Mail. Der Kaufvertrag kommt bei nicht physischen Waren sofort zustande, bei physischen Waren durch deren Auslieferung.
3 Preise
3.1 Preisauskünfte über unsere Leistungen erteilen wir Ihnen auf Anfrage in Form einer verbindlichen Offerte. Wir sind bereit, Ihnen in Abhängigkeit von Auftragsvolumen, Probenserien oder administrativen Vereinfachungen Preisnachlässe zu offerieren. Für regelmässige Monotoringmandate oder Prüfaufträge schliessen wir in der Regel Rahmenverträge ab. Darin legen wir nach gegenseitiger Absprache mit dem Vertragspartner die Konditionen fest (z.B. Laufzeit, Preise, Leistungsspektrum etc.pp.). In Fällen, bei denen spezielle Probenbehandlungen oder anderweitige Aufwendungen erforderlich werden (z.B. Probenahmen vor Ort, Übersetzungen von Prüfberichten), können Zuschläge und Spesen für Reisezeit- und Fahrzeugentschädigungen verrechnet werden. Eilaufträge («1-2 Tage», «3-4 Tage» und andere kurzfristige Terminvorgaben) führen zu ausserordentlichen Aufwendungen, welche mit einem Expresszuschlag von bis zu 50% abgegolten werden. Zuschläge belaufen sich für Einsätze an Sonn- und Feiertagen auf 100%, in der Nacht (20 bis 6 Uhr) auf 25% und werden effektiv je Leistung abgegolten. Kosten für die Rücksendung von Probenmaterial an den Auftraggeber werden effektiv pro Auftrag verrechnet. Für die Entsorgung von Probenmaterial werden die entstandenen Aufwände durch eine Pauschale abgegolten. Die Verrechnung erfolgt pro Auftrag und nicht pro Probe. Bei Rahmenverträgen kommt die Pauschale nicht zur Anwendung. Bei sicherheitsrelevanten Probenmaterial stellen wir Ihnen ein Entsorgungszertifikat aus. Alle Preisangaben erfolgen exklusiv Mehrwertsteuer. Bei Auftraggebern aus dem Ausland entfällt die Mehrwertsteuer. Die genauen Versandkosten werden dem Kunden in der Offerte angezeigt.
3.2 Weitere Steuern und Kosten fallen (mit Ausnahme von Zöllen bei Lieferungen ins Ausland) nicht an. Allfällige Quellensteuer muss vom Kunden vor der Bestellung angemeldet werden und wird auf dem Angebot angegeben. Quellensteuer darf nicht vom Angebotswert abgezogen werden.
3.3 Die Ugra behält sich das Recht vor, die Preise jederzeit zu ändern. Für die Kunden gelten die in der Offerte veröffentlichten Preise und verstehen sich in Schweizer Franken (CHF).
3.4 Wiederholprüfungen sowie vom Auftraggeber gewünschte oder erforderliche Nacharbeiten an freigegebenen (signierten) Prüfberichten, welche nicht durch den Autor verursacht wurden, werden nach Aufwand zum Stundensatz zusätzlich verrechnet.
4 Lieferbedingungen
4.1 Die Lieferung physischer Waren erfolgt innerhalb der Schweiz und der EU oder in ausgewählte Länder.
4.2 Die Lieferzeit ist i.d.R. in der Offerte angezeigt. Lieferzeiten liegen grundsätzlich in der Verantwortung des vereinbarten Zustelldienstes. Ist eine längere Lieferfrist vorhersehbar, wird der Kunde spätestens nach Ablauf dieser Zeit informiert. Sollte keine Information erfolgen, ist der Kunde berechtigt, auf die Lieferung zu verzichten.
4.3 Die Ugra ist zu Teillieferungen berechtigt.
5 Zahlungsbedingungen
5.1 Die Zahlung erfolgt für Kunden in der Schweiz wahlweise per Rechnung, per Kreditkarte, Twint oder Paypal. Für Kunden in der EU erfolgt die Zahlung ausschliesslich per Paypal oder Kreditkarte, im Einzelfall auf Rechnung.
5.2 Bei der Zahlung per Rechnung beträgt die Zahlungsfrist 30 Tage. Bleibt die Bezahlung aus, so wird der Zugriff für die Arbeitsplatz-Lösungen gesperrt, bis die Gebühr beglichen ist. Die Ugra ist berechtigt, ihre Aufwendungen im Mahnwesen an den säumigen Kunden weiter zu verrechnen. Betreibungsrechtliche Schritte bleiben vorbehalten.
5.3 Bei der Zahlung per Twint, Paypal oder Kreditkarte erfolgt die Belastung des Kontos des Kunden zum Zeitpunkt der Bestellung.
5.4 Eine Verrechnung mit nicht anerkannten oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen des Kunden ist ausgeschlossen.
5.5 Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit die Ansprüche auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen.
6 Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung im Eigentum der Ugra. Vor Übergang des Eigentums ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne Zustimmung der Ugra nicht gestattet.
7 Widerrufsrecht
7.1 Kunden haben das Recht, die Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen nach Bestellung unter der Bedingung zu widerrufen, dass die Ugra mit dem Auftragsdurchführung noch nicht begonnen hat. Der Widerruf ist der Ugra schriftlich per E-Mail oder Brief zuzustellen. Für die Wahrung der Frist ist der Zeitpunkt der Absendung des Widerrufs massgebend. Eine Begründung des Widerrufs ist nicht erforderlich. Die Widerrufserklärung ist zu richten an:
Ugra, Lerchenfeldstrasse 3, CH-9014 St.Gallen, info@ugra.ch.
7.2 Die Ausübung des Widerrufsrechts führt zur Umwandlung des Kaufvertrags in ein Rückabwicklungsverhältnis, wonach die im Rahmen des Kaufvertrags empfangenen Proben oder sonstige Materialien an den Kunden zurückgesendet werden. Die Kosten für die Rücksendung gehen zu Lasten des Kunden.
7.3 Das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen für folgende Punkte:
a. Individuelle Firmenlösungen, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten werden.
b. Dienstleistungen, die bereits vollständig erbracht wurden oder deren Ausführung bereits begonnen hat.
8 Gewährleistung und Haftung
8.1 Die Ugra gewährt, dass die erbrachte Dienstleistung den zugesicherten Eigenschaften entspricht, keine beeinträchtigende Mängel hat sowie den vorgeschriebenen Leistungen und Spezifikationen entspricht. Die Ugra behält sich vor, im Sinne einer Nachbesserung oder Ersatzlieferung, einen bestehenden Mangel zu beseitigen oder eine mangelfreie Sache nachzuliefern.
8.2 Der Kunde hat die gelieferten Berichte so rasch wie möglich zu prüfen und Mängel oder Änderungswünsche sofort mitzuteilen. Unseren zuständigen Kundendienst erreichen Sie unter info@ugra.ch.
8.3 Schlagen Nachbesserung oder Nachlieferung fehl, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Dies gilt nicht für unerhebliche Mängel. Ein Recht des Kunden auf Minderung ist ausgeschlossen.
9 Vertragsdauer und Kündigung
Rahmenverträge werden auf eine bestimmte Dauer abgeschlossen. Im Normalfall beträgt diese Dauer 12 Monate. Vor Ablauf des Rahmenvertrages erhält der Kunde eine Rechnung für die Verlängerung des Vertrages um den gleichen Zeitraum. Eine Kündigung ist der Ugra innert 30 Tagen ab diesem Zeitpunkt schriftlich mitzuteilen. Gleichzeitig mit der Kündigung erlischt die Zugriffsberechtigung.
10 Unparteilichkeit und Geheimhaltung
10.1 Die Ugra verpflichtet sich zur Unparteilichkeit im Rahmen ihrer Prüftätigkeiten und lässt keinen kommerziellen, finanziellen oder sonstigen Druck zu, der die Unparteilichkeit gefährdet.
10.2 Die Ugra verpflichtet sich, ihr vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte oder übermittelte Daten vertraulich zu halten. Die Ugra behandelt die Ergebnisse einer Prüf- oder Dienstleistung (Prüfbericht, Konformitäts-bescheinigung) zeitlich unbegrenzt vertraulich. Die Ugra ist von der Geheim-haltung entbunden, wenn der Auftraggeber die Ergebnisse selbst ver-öffentlicht, diese auf anderem Weg ohne Fehlverhalten der Ugra öffentlich werden oder der Auftraggeber die Ugra schriftlich zur Verwendung ermächtigt.
10.3 Es ist der Ugra gestattet, Ergebnisse und Erkenntnisse aus Prüf- und Dienstleistungen in anonymisierter Form für Lehr- und Forschungszwecke zu verwenden. Eine anderweitige Verwendung wird immer mit dem Auftrag-geber abgesprochen.
10.4 Weitergehende Verpflichtungen zur Geheimhaltung und Vertraulichkeit können mit der Ugra schriftlich vereinbart werden. Der damit verbundene Zusatzaufwand ist kostenpflichtig und wird mit 10% der Auftragskosten bis max. CHF 1'000.— pro Auftrag verrechnet.
10.5 Die Ugra ist von der Geheimhaltung und Vertraulichkeit entbunden, wenn sie durch gesetzliche Anforderungen oder behördliche Inspektionen in gesetzlich geregeltem Rahmen (z. B. Audits) zur Offenlegung aufgefordert wird. In diesem Fall wird die Ugra den Auftraggeber umgehend über diese Tatsache informieren.
11 Urheberrecht / Copyright
Inhalt und Struktur der durch die Ugra publizierten Berichte und die gesamte Auftragsdokumentation sind urheberrechtlich geschützt. Die Verwendung von Beiträgen und Arbeitshilfen zum Eigengebrauch durch den Kunden ist gestattet, jedoch bedarf eine vollständige oder teilweise kommerzielle Verbreitung der ausdrücklichen Zustimmung der Ugra. Zurückgezogene Berichte oder Dokumente dürfen nach Eingang der schriftlichen Mitteilung über die Zurücknahme nicht mehr durch den Kunden verwendet werden.
12 Haftung
Die Ugra schliesst die Haftung für leicht fahrlässige Vertragsverletzungen aus. Gleiches gilt für Vertragsverletzungen von Hilfspersonen und Substituten. Die Ugra übernimmt keine Verantwortung für Fehler, die nicht in ihrem Verantwortungsbereich, namentlich bei Betreibern von Telekommunikations-diensten, dem Hosting Provider oder sonstigen Drittdienstleistern liegen. Im Rahmen der Produkthaftung sind Berichte nur in der Originalsprache anwendbar.
13 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Die Vertragsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Ugra unterstehen dem materiellen schweizerischen Recht unter Ausschluss des Überein-kommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980. Für aus diesen Vertragsbeziehungen resultierende Streitigkeiten ist das ordentliche Gericht in St.Gallen zuständig.
14 Schlussbestimmungen
Falls Teile dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein sollten, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen treten sinngemäss die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
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