Der Vorstand der Ugra hat sich neu konstituiert. René Theiler wurde bereits an der Generalversammlung 2020 als Nachfolger von Christoph Jäckle zum neuen Präsidenten gewählt. Ebenso wurde im 2020 die Wahl der Vorstandsmitglieder Andy Amrein und Beat Steiner bestätigt, während Andreas Sidler auf eigenem Wunsch aus dem Vorstand ausgetreten war. Nun hat der Vorstand drei
Die Ugra hat zum sechsten Mal den Förderpreis für die beste Bachelorarbeit an der HEIG-VD/comem+ ausgeschrieben. Der Förderpreis wurde an den Preisträger Herrn Teo Colomberotto verliehen. Mit dem Förderpreis sollen junge Medieningenieure für besondere Leistungen im Kontext der Medienindustrie ausgezeichnet werden.
Die ISO hat den neuen Standard PDF/X-6 als Internationale Norm ISO 15930-9:2020 für digitale Druckvorlagen veröffentlicht. Der neue Standard basiert auf der PDF Version 2.0, normiert in der ISO 32000-2 (PDF 2.0), und spezifiziert den vollständigen und teilweisen Austausch von digitalen Daten, die für die Druckreproduktion bestimmt sind.
Das Jahr neigt sich in grossen Schritten dem Ende, sodass wir unsere Kunden über die Öffnungszeiten während dem Jahreswechsel informieren möchten. Die Probenannahme im Ugra Prüflabor ist bis zum 23.12.2020 und ab dem 5.1.2021 regulär zwischen 8:30 und 16:30 Uhr möglich. Die Durchführung von Prüfaufträgen ist bis zum 18. Dezember 2020 möglich.
Die Fédération romande des consommateurs (FRC) aus Lausanne hat die Ugra mit der Prüfung von Fotobüchern beauftragt. Untersucht wurden Muster von 8 schweizerischen Anbietern, wobei nicht alle Bücher in der Schweiz produziert werden. Die Ergebnisse wurden in der Fernsehsendung À bon entendeur von Radio Télévision Suisse auf RTS Un sowie im Kassensturz beim SRF ausgestrahlt.
Die diesjährige Generalversammlung der Ugra findet am 27. Mai 2020 statt. Gemäss der COVID-19-Verordnung 2 (SR 818.101.24) des Bundesrates ist es bis mindestens 26.4.2020 verboten, öffentliche Versammlungen von Gesellschaften durchzuführen. Der Vorstand der Ugra hat daher entschieden, die diesjährige Generalversammlung gemäss COVID-19-Verordnung 2 und der Sonderregelung Art. 6a in elektronischer Form per Videokonferenz durchzuführen.