OKS Richtlinie 2024
Die OKS-Richtlinie ist einerseits für die schwarzen Kehrichtsäcke bestimmt, die ohne Gebühren auf dem freien Markt erhältlich sind. Andererseits für die im Auftrag von Städten, Gemeinden oder Zweckverbänden hergestellten offiziellen Gebührensäcke. Ziel der OKS-Richtlinie ist eine Vereinheitlichung der Kehrichtsäcke für Haushalt, Gewerbe und Industrie hinsichtlich Ausführung und Qualität, um eine hygienische, funktionelle und gefahrlose Abfallbeseitigung zu gewährleisten. Kehrichtsäcke, die den Anforderungen der OKS-Richtlinie entsprechen, werden durch das OKS-Label gekennzeichnet.
Die bisherige OKS-Richtlinie (Version 2015) wurde aufgrund geänderter Rahmenbedingungen grundlegend überarbeitet:
- Anpassung der Festigkeitsparameter
- Modifizierung der Prüfmethode zur Durchstossprüfung
- Aufführung des neuen Sacktyps à 10 l (Gebührensäcke)
- Informationen zur Stichprobenahme
- Beschrieb zum Prozedere für die Aussetzung von Prüfrunden und zum Vorgehen bei Nichtkonformität
Weitere Informationen rund um das OKS-Label sind auf der Webseite des SVKI verfügbar. Die OKS-Richtlinie ist ab dem 17. Juli 2024 über InfraShop des SVKI erhältlich und für Mitglieder des SVKI kostenlos. Weitere technische Informationen zur Richtlinie, insbesondere für Hersteller, werden auf der Webseite der Ugra bereitgestellt.
Empfehlung & Info an Städte, Gemeinden und Zweckverbände
Im Interesse der Abfall-Sammelbetriebe und der Haushaltungen für eine hygienische, funktionelle und gefahrlose Abfallbeseitigung empfiehlt der SVKI den Städten, Gemeinden und Zweckverbände bei der Ausschreibung ihrer offiziellen Gebührensäcke nur Hersteller zu berücksichtigen, welche über eine OKS-Lizenz verfügen
(SVKI Liste). Damit auch für die offiziellen Gebührensäcke die Qualitätskontrollen zur Einhaltung der OKS-Richtlinie schweizweit sichergestellt wird, empfiehlt sich der SVKI zusammen mit der Ugra Swisstesting AG als Mandatsträger. Andernfalls ist eine Verwendung des OKS-Labels für die Gebührensäcke nicht zulässig.