Bestimmung der Masse von Verpackungen (VerpackG)

Unternehmen, die ihre Ware in Verpackungen in Deutschland als Inverkehrbringer vertreiben, müssen die Pflichten des deutschen Verpackungsgesetzes (VerpackG) einhalten. Hierzu ist u.a. eine obligatorische Voraussetzung, die Masse der Verpackungen (Leergewicht) zu bestimmen und im Melderegister LUCID zu registrieren. Im akkreditierten Prüflabor der Ugra bestimmen wir das Leergewicht der Verpackungen und stellen anschliessend ein Prüfzertifikat aus. Die Dienstleistung erfolgt in kurzer Durchlaufzeit und auf Wunsch im Express-Service.

OBEN