Lizenzvereinbarung für Ugra swissPSD® Testform-Datensätze (PDF/X)
1. Schutzrechte und Einräumung der Nutzungsrechte
Die Ugra swissPSD® Testformen sind marken- und urheberrechtlich geschützt. Sämtliche Rechte an den Testformen und deren Inhalten verbleiben vollständig beim Lizenzgeber.
Mit dieser Lizenz erhält der Anwender das einfache (nicht-exklusive) und nicht übertragbare Nutzungsrecht, die Datensätze ausschliesslich innerhalb des eigenen Produktionsprozesses (Workflow) zu benutzen. Dies umfasst insbesondere:
• Qualitätskontrollen, Farbprüfungen und Messungen im eigenen Betrieb.
• Die Kalibrierung und Profilierung eigener Prepress- und Drucksysteme.
2. Nutzungsbeschränkungen
• Extraktionsverbot: Es ist dem Anwender ausdrücklich untersagt, einzelne Elemente aus den gelieferten Daten zu extrahieren und in einem anderen Zusammenhang zu verwenden.
• Keine Weitergabe: Die Veräußerung, Vermietung, Unterlizenzierung oder sonstige Verteilung der Datensätze an Dritte ist untersagt.
• Hosting: Ein öffentlicher Upload oder das Bereitstellen in frei zugänglichen Netzwerken (Intranet/Internet) für Dritte ist unzulässig.
• Urhebervermerke: Sichtbare und unsichtbare Urheberrechtsvermerke, Metadaten oder Herkunftshinweise dürfen weder entfernt noch unkenntlich gemacht werden.
3. Sonderlizenzen für Beratung und Forschung
Diese Standardlizenz beschränkt sich auf den reinen Inhouse-Produktionsprozess.
Kommerzielle Beratungsdienstleistungen: Die Nutzung der Datensätze im Rahmen von Dienstleistungen oder Beratungen für Dritte ist nicht abgedeckt. Für kommerzielle Beratungsdienstleistungen bieten wir spezielle Lizenzpakete an.
Forschungszwecke: Die Verwendung der Datensätze für nicht kommerzielle Forschungszwecke bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch den Lizenzgeber.
4. Zuwiderhandlungen
Jede nicht bestimmungsgemässe Anwendung der Testformen ist strikt untersagt und wird rechtlich verfolgt.
5. Gewährleistung und Haftungsausschluss
Die Datensätze werden ohne Mängelgewähr („as is“) zur Verfügung gestellt. Der Lizenzgeber haftet nicht für Folgeschäden, die aus der Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung der Datensätze entstehen (insbesondere Fehldrucke, Materialverschleiss, Produktionsausfälle oder entgangener Gewinn), es sei denn, diese wurden vom Lizenzgeber vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
6. Schlussbestimmungen
Es gilt materielles Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist St. Gallen, Schweiz. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
St. Gallen, 01.09.2026 Ugra Swisstesting AG