Die diesjährige Generalversammlung der Ugra findet am 26. Mai 2021 statt. Aufgrund der aktuell geltenden gesetzlichen Bestimmungen des Bundesrates bzgl. der Corona-Pandemie erfolgt auch die diesjährige Generalversammlung rechtskonform in elektronischer Form per Videokonferenz (vgl. Covid-19-Verordnung besondere Lage, SR 818.101.26 sowie COVID-19-Verordnung 3, SR 818.101.24).
Die diesjährige Generalversammlung der Ugra findet am 27. Mai 2020 statt. Gemäss der COVID-19-Verordnung 2 (SR 818.101.24) des Bundesrates ist es bis mindestens 26.4.2020 verboten, öffentliche Versammlungen von Gesellschaften durchzuführen. Der Vorstand der Ugra hat daher entschieden, die diesjährige Generalversammlung gemäss COVID-19-Verordnung 2 und der Sonderregelung Art. 6a in elektronischer Form per Videokonferenz durchzuführen.